Kompositions-Wettbewerb

Der Eidgenössische Jodlerverband (EJV) führt einen Kompositionswettbewerb durch, um zeitgenössische Kompositionen für Jodelgesang, Alphorn und Büchel zu fördern. Diese Neuschöpfungen sollen ins Repertoire des EJV aufgenommen und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Die eingereichten Werke sollen zeigen, dass unser Brauchtum lebendig und innovativ ist.

 

Teilnahmebedingungen

 

1. Teilnahmeberechtigung

Am Kompositionswettbewerb teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften Komponistinnen und Komponisten. In der Wahl der vertonten Texte bzw. der Herkunft der Textdichter sind die KomponistInnen frei.
 

2. Einzureichende Werke

a) Es dürfen nur Werke eingereicht werden, die bis dahin weder aufgeführt noch veröffentlicht worden sind.
b) Die neuen Kompositionen sollen für Laienformationen gut erlernbar sein.
c) Wir freuen uns über innovative Neuschöpfungen.
 

3. Kategorien

a) Jodelchor (Männerchor), Frauenchor, gemischter Chor
b) Kinder- und Jugendchor (2 und/oder 3-Stimmig)
c) Alphorn- / Büchelkomposition, unter Einhaltung der Leitsätze fürs Alphorn-/Büchelblasen
(mind. 2 Teile, 3-4-stimmig, für Instrumente in der gleichen Stimmung)
 

4. Preisgeld

Der Kompositionswettbewerb ist in jeder Kategorie mit folgenden Preisen dotiert:

1. Preis                    1’500.00
2. Preis                    1’200.00
3. Preis                       800.00

 

5. Jury

a) Über die Verleihung der Preise entscheidet eine für diesen Zweck gebildete Fachjury von Experten (ausgewiesene Komponisten/Dirigenten) aus allen Unterverbänden des EJV). Die drei Jury-Teams werden vom OK bestellt (je 5 Personen) aus allen Unterverbänden. Als Jury-Präsidenten amten die FaKo-Präsidien Jodelgesang und Alphorn.
b) Die Experten beraten nicht öffentlich.
c) Ist die Qualität der Einsendungen nach Ansicht der Jury unzureichend, ist diese nicht verpflichtet, alle zur Verfügung stehenden Preise zu vergeben.
d) Die Entscheidung ist unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

6. Bekanntgabe der Preisträger / Uraufführung

a) Die einzelnen Preisträger werden im September 2025 informiert
b) Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt an der EJV-DV 2026
c) Die prämierten Kompositionen werden am Eidg. Jodlerfest 2026 in Basel bzw. am 1. Eidg. Jugendjodlerfest 2026 in Grindelwald uraufgeführt.
d) Die teilnehmenden Komponistinnen und Komponisten übertragen dem EJV das Recht zur Uraufführung.

 

7. Modalitäten

a) Die Einsendungen müssen aus komplett ausgeschriebenen Partituren bestehen, handgeschriebene Reinschriften oder Computerausdrucke, A4. Auf den Partituren darf der Name des Komponisten nicht ersichtlich sein, ebenso sind weitere mögliche Hinweise unleserlich zu machen.
b) Jede Komposition ist mit einem (bei mehreren Kompositionen separaten) neutralen Kennwort zu bezeichnen; in einem verschlossenen Kuvert - mit demselben Kennwort - ist die vollständige Adresse des Komponisten, inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse, beizulegen.
c) Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Eingebenden, alleinige Urheber der eingereichten Werke zu sein, die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und die Entscheidung der Jury anzuerkennen.
d) Anschrift: Die Kompositionen sind an folgende Adresse zu schicken: Advokatur Krishna Müller, «Kompositionswettbewerb», Junkerngasse 41, Postfach 620, 3000 Bern 8

 

Einsendeschluss: 1. März 2025 (Datum des Poststempels).