Die Gründung des Eidgenössischen Jodlerverbandes(EJV) erfolgte am 8. Mai 1910 in Bern.
Der EJV ist bestrebt, das schweizerische Brauchtum, wie Jodeln, Naturjutz, Alphorn- und Büchelblasen und Fahnenschwingen zu erhalten, zu pflegen und lebendig zu erhalten.
Seine Mitglieder stammen aus allen Schichten der Bevölkerung. Der Verband ist politisch und konfessionell neutral und gliedert sich in fünf Unterverbänden.
Gründung Bernisch-Kantonaler Jodlerverband (BKJV). Er umfasst den gesamten Kanton Bern.
Gründung Zentralschweizerischer Jodlerverband (ZSJV). Er umfasst die Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri und Zug.
1923 beschloss der EJV, ein eigenes Verbandsfest durchzuführen. Dieses fand 1924 als erstes Eidgenössisches Jodlerfest mit den Kategorien «Naturgesang» und «Nach Partitur» mit 31 teilnehmenden Jodlergruppen, 48 Jodlern, zwei Jodlerinnen, 16 Alphornbläsern und 17 Fahnenschwingern in Basel statt.
Gründung Nordostschweizerischer Jodlerverband (NOSJV). Er umfasst die Kantone Appenzell I/Rh, Appenzell A/Rh, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau, Zürich und das Fürstentum Liechtenstein.
Gründung Nordwestschweizerischer Jodlerverband (NWSJV). Er umfasst die Kantone Aargau, Baselland, Baselstadt und Solothurn.
Gründung Westschweizerischer Jodlerverband (WSJV). Er umfasst die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.
Die Ehren- und Veteranen-Vereinigung EVV des EJV wurde am 12. März 1949 in Bern gegründet. Sie bezweckt den engeren Zusammenschluss der Ehren- und Freimitglieder sowie der Veteranen des Eidgenössischen Jodlerverbandes. Die EVV ist in ihren Handlungen selbständig, sofern diese den Richtlinien des EJV nicht zuwiderlaufen.
Mit den neuen Strukturen und Statuten wurde 2007 die Vereinigung in den EJV integriert. Die EVV wurde als Vereinigung aufgelöst.
Die Delegierten des EJV wählen mit Karin Niederberger zum ersten Mal eine Frau an die Spitze des Verbandes.
Der EJV feiert sein 100-jähriges Bestehen mit einem grossen Fest und vielfältigen Auftritten in Bern währen der BEA.
Jodlerfeste
Die Eidgenössischen Jodlerfeste, mit den drei Sparten Jodeln, Alphorn- und Büchelblasen und Fahnenschwingen, finden in einem 3-jährigen Turnus statt. In den Zwischenjahren finden insgesamt sechs Unterverbandsfeste statt (je 2 Feste im BKJV und ZSJV und je 1 Fest im NOSJV, NWSJV und WSJV). Um am Eidgenössischen Jodlerfest teilnehmen zu dürfen, muss man sich am eigenen Unterverbandsfest qualifizieren.
Diese Jodlerfeste sind eigentliche Publikumsmagnete mit einer grossen medialen Ausstrahlung. Ein Jodlerfest bedeutet drei Tage Gemütlichkeit, Pflege der Kameradschaft und des lebendigen Brauchtums.
Lebendiges Brauchtum
In der Schweiz kennen wir zwei Arten von Jodelgesang. Das Jodellied und den Naturjodel. Das Jodellied besteht in der Regel aus einem Text in drei Strophen und anschliessendem Jodel. Der Naturjodel ist eine Melodie ohne Worte, die das Empfinden der Bergler und Älpler zum Ausdruck bringt. Der Naturjodel wird vor allem im Appenzell, im Toggenburg, im Berner Oberland und in der Zentralschweiz gepflegt.
Die Alphorn- und BüchelbläserInnen treten an den Eidgenössischen, wie auch an den Unterverbands-Jodlerfesten nach streng definierten Regeln, als Solisten, im Duo, Trio, Quartett oder in einer Gruppe auf und lassen sich von drei Juroren bewerten.
Die Fahnenschwinger dürfen an Jodlerfesten ihre Darbietung nur mit der Schweizer-, oder einer Kantonsfahne darbieten. Das Fahnentuch muss dabei mindestens 118 cm im Quadrat messen. Die Fahnenschwinger haben nebst dem Einzelauftritt auch die Möglichkeit, im Duo aufzutreten.